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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Washy Service UG (haftungsbeschränkt) – Abholung, Textilpflege und Rücklieferung

Feststehende Eckpunkte

Vertragspartner
Washy Service UG (haftungsbeschränkt), Vierländer Damm 70c, 20539 Hamburg, vertreten durch Luka Ben Haas

Standardprodukt
Wäschebeutel bis maximal 8 kg Wäscheinhalt oder der maximal zulässigen Beutelfüllmenge nach §4 Abs. 1.

Gesamtleistung
Abholung, Transport, Bearbeitung und Rücklieferung aus einer Hand

Beutelpfand
5,00 €; Erstattung bei Rückgabe des Beutels

Zahlung
Onlinezahlung an Washy bei Bestellung

Übergabe
Persönlich als Regelfall; kontaktlos nur auf ausdrücklichen Wunsch

Wertgrenze
Vorherige Anmeldung und Annahmebestätigung bei Textilien über 500 € Wiederbeschaffungswert

Reklamation
Ausschließlich gegenüber Washy unter info@washy-service.de

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Verbraucher über die Website www.washy-service.de oder das dort bereitgestellte Buchungssystem mit Washy über die Abholung, Bearbeitung und Rücklieferung von Textilien schließen. Sie gelten sowohl für Einzelbestellungen als auch für Abonnementverträge über wiederkehrende Leistungen.

(2) Vertragspartner des Kunden ist:

Washy Service UG (haftungsbeschränkt)
Vierländer Damm 70c
20539 Hamburg
vertreten durch den Geschäftsführer Luka Ben Haas
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregisternummer: HRB 201220
E-Mail: info@washy-service.de

– nachfolgend „Washy“ genannt.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verträge mit Unternehmern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.

(4) Washy ist alleiniger Vertragspartner des Kunden. Washy darf zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Partnerbetriebe einsetzen. Zwischen dem Kunden und einem solchen Partnerbetrieb kommt kein eigenes Vertragsverhältnis zustande.

(5) Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine spätere Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird für ein bereits bestehendes Abonnement nur unter den hierfür gesondert geregelten Voraussetzungen wirksam. Individuelle Vereinbarungen zwischen Washy und dem Kunden haben Vorrang.

§ 2 Vertragsgegenstand und Rolle von Washy

(1) Washy übernimmt nach Maßgabe der gebuchten Einzelleistung oder des ausgewählten Abonnementtarifs die Abholung der Textilien beim Kunden, deren Transport zu einem geeigneten Partnerbetrieb, die vereinbarte Reinigung oder sonstige Bearbeitung sowie den Rücktransport und die Rückgabe an den Kunden.

(2) Art und Umfang der geschuldeten Leistung bestimmen sich nach der vom Kunden ausgewählten Leistungsbeschreibung und den bei Vertragsschluss angezeigten Bedingungen. Bei einem Abonnement bestimmen sie sich zusätzlich nach dem ausgewählten Tarif, dem darin enthaltenen Leistungsumfang und dem jeweiligen Abrechnungszeitraum.

(3) Washy darf zur Durchführung der Leistung sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe und Spezialreinigungen einsetzen. Washy bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich. Zwischen dem Kunden und dem eingesetzten Partnerbetrieb kommt kein eigenes Vertragsverhältnis zustande.

§ 3 Leistungsangebot und Leistungsbeschreibungen

(1) Washy bietet abhängig von der Verfügbarkeit insbesondere folgende Leistungen an:

Die einzelnen Leistungen können als Einzelbestellung und, soweit dies im Buchungssystem ausdrücklich angeboten wird, im Rahmen eines Abonnements gebucht werden. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss angezeigten und vom Kunden ausgewählten Leistungen und Leistungsbeschreibungen.

(2) Abonnementtarife werden derzeit für Wäschebeutel und den Hemdenservice angeboten. Der konkrete Leistungsumfang, der Abrechnungszeitraum und die im jeweiligen Abrechnungszeitraum enthaltenen Mengen bestimmen sich nach dem ausgewählten Tarif und den vor Vertragsschluss angezeigten Tarifbedingungen. Der Abschluss eines Abonnements begründet keinen Anspruch auf Leistungen, die nicht ausdrücklich im ausgewählten Tarif enthalten sind.

(3) Nicht im Buchungssystem aufgeführte Textilien oder Bearbeitungswünsche werden nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch Washy angenommen. Ein Anspruch auf die Annahme oder Bearbeitung solcher Sonderstücke besteht nicht.

(4) Sonderbehandlungen, insbesondere Fleckensonderbehandlungen, die Verwendung eines sensitivem Waschmittels, der Verzicht auf Weichspüler oder das Zusammenlegen von Hemden, sind nur geschuldet, wenn sie im Buchungssystem angeboten, vom Kunden ausgewählt und von Washy bestätigt wurden.

§ 4 Wäschebeutel und 8-kg-Grenze

(1) Die Leistung „Wäschebeutel“ wird je Washy-Beutel als eine Mixwäsche-Einheit gebucht. Im weiteren hierauf Bezug genommen unter dem Begriff „Mixwäsche“. Ein Beutel darf höchstens 8 kg Wäsche enthalten oder bis zur maximal zulässigen Beutelfüllmenge gefüllt sein. Die maximal zulässige Beutelfüllmenge ist gewährleistet, wenn der Kordel-Verschluss des Beutels vollständig geschlossen werden kann. Das Gewicht des Beutels, der Kennzeichnung und des Verschlusses wird dabei nicht mitgerechnet. Dies gilt auch für jede in einem Abonnement enthaltene Mixwäsche-Einheit.

(2) Die Leistung „Wäschebeutel“ umfasst das Sortieren, Waschen, geeignete Trocknen und Zusammenlegen der hierfür geeigneten Textilien. Bügeln, Mangeln, Trockenreinigung und sonstige Sonderbehandlungen sind nicht enthalten.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Gewichtsgrenze oder maximal zulässigen Beutelfüllmenge einzuhalten. Washy oder ein eingesetzter Partnerbetrieb darf den Beutel vor Beginn der Bearbeitung wiegen.

(4) Wird die Gewichtsgrenze oder die maximal zulässigen Beutelfüllmenge überschritten, kann Washy dem Kunden anbieten, den übergewichtigen Beutel neben der ursprünglich gebuchten Einheit als zusätzliche Mixwäsche-Einheit bearbeiten zu lassen. Hierfür gilt der dem Kunden vor seiner Zustimmung angezeigte Preis. Bei einem Abonnement kann Washy dem Kunden wahlweise anbieten, die zusätzliche Einheit auf ein vorhandenes Abo-Kontingent anzurechnen oder gesondert abzurechnen. Die zusätzliche Bearbeitung oder Anrechnung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Eine gesonderte Prüf- oder Wiegegebühr wird nicht erhoben.

(5) Stimmt der Kunde der zusätzlichen Bearbeitung nicht zu oder ist er innerhalb einer von Washy gesetzten angemessenen Frist nicht erreichbar, darf Washy die Bearbeitung ablehnen und den Beutel unbearbeitet zurückgeben. Für die Rückgabe gilt § 18.

§ 5 Washy-Beutel, Verschluss und Pfand

(1) Für die Übergabe der Mixwäsche ist der hierfür vorgesehene Washy-Beutel zu verwenden. Der Beutel bleibt Eigentum von Washy. Für seine Überlassung wird ein Pfand in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dies gilt auch für Beutel, die im Rahmen eines Abonnements verwendet werden.

(2) Der Kunde hat den Beutel mit dem vorgesehenen Verschluss ordnungsgemäß zu verschließen. Zur Zuordnung des Auftrags werden der Beutel und der Verschluss mit einer pseudonymisierten Kennung versehen. Für den Partnerbetrieb erkennbare Kennzeichnungen enthalten grundsätzlich keine unmittelbar identifizierenden Kundendaten.

(3) Der Beutel kann bei der Rücklieferung, bei einer späteren Abholung oder an einer von Washy hierfür benannten Rückgabestelle an Washy zurückgegeben werden. Nach Beendigung eines Abonnements hat der Kunde noch in seinem Besitz befindliche Washy-Beutel zurückzugeben.

(4) Nach Rückgabe des Beutels wird das Pfand von 5,00 Euro innerhalb von 14 Tagen über das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet. Ist eine Erstattung über dieses Zahlungsmittel nicht möglich, erfolgt sie nach Abstimmung mit dem Kunden auf einem anderen geeigneten Weg. Übliche Gebrauchsspuren beeinträchtigen den Erstattungsanspruch nicht.

(5) Bei Verlust oder einer vom Kunden zu vertretende erhebliche Beschädigung des Beutels darf Washy das Pfand in angemessener Höhe einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Ausgeschlossene Textilien, Verunreinigungen und Gegenstände

(1) Für die Leistung „Wäschebeutel“ nicht geeignet sind insbesondere Textilien aus Seide, Wolle, Kaschmir, Angora oder Mohair, Daunen- und Federwaren sowie Textilien, die laut Pflegekennzeichnung nur chemisch gereinigt werden dürfen. Gleiches gilt insbesondere für Anzüge, Smokings, Sakkos, Kleider, Mäntel, Trenchcoats, Kravatten und Jacken. Solche Textilien dürfen nur über eine hierfür ausdrücklich angebotene Leistung gebucht werden.

(2) Von der Annahme und Bearbeitung vollständig ausgeschlossen sind:

(3) Der Kunde darf insbesondere keine Wertsachen, Bargeld, Schlüssel, Ausweise, Zahlungskarten, Datenträger, elektronischen Geräte, Batterien, Feuerzeuge, Druckgasbehälter, Zündmittel, Munition oder scharfen Gegenstände in den Washy-Beutel geben.

(4) Ergänzend gilt der dem Kunden vor der jeweiligen Bestellung beziehungsweise Beauftragung zugänglich gemachte Ausschlusskatalog. Washy darf ausgeschlossene oder erkennbar ungeeignete Textilien und Gegenstände von der Bearbeitung ausnehmen oder den betroffenen Auftrag ablehnen. Die Einzelheiten des Prüfungs- und Rückgabeprozesses richten sich nach § 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Der Kunde hat den Inhalt des Beutels vor der Übergabe sorgfältig zu kontrollieren. Die Rechtsfolgen einer schuldhaften Übergabe ausgeschlossener oder gefährlicher Inhalte richten sich nach § 7 und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Berechtigung des Kunden und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde erklärt, Eigentümer der übergebenen Textilien zu sein oder zu deren Übergabe und Bearbeitung berechtigt zu sein.

(2) Der Kunde hat bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zur Abhol- und Lieferadresse sowie zu seinen Kontaktdaten. Er ist dafür verantwortlich, die für seine Textilien passende Leistung auszuwählen, die Gewichtsgrenze nach § 4 einzuhalten und die Ausschlüsse nach § 6 zu beachten. Bei einem Abonnement hat er außerdem den für die gewünschte Leistung passenden Tarif auszuwählen und die jeweiligen Tarifbedingungen zu beachten.

(3) Vor der Übergabe hat der Kunde sämtliche Taschen und sonstigen Innenbereiche der Textilien vollständig zu leeren. Vorhandene Pflegekennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden. Erkennbare Vorschäden, besondere oder empfindliche Materialien sowie besondere Bearbeitungswünsche sind Washy vor der Bearbeitung mitzuteilen. Hochwertige Textilien sind nach Maßgabe des § 8 vorab anzumelden.

(4) Der Kunde hat während des bestätigten Abhol- und Rücklieferzeitfensters unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar zu sein und die persönliche Übergabe zu ermöglichen, sofern keine kontaktlose Übergabe vereinbart wurde. Dies gilt für jede einzelne Abholung und Rücklieferung, auch innerhalb eines Abonnements.

(5) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft und entstehen dadurch Schäden an Betriebseinrichtungen Sourcements, Transportmitteln, Textilien Dritter oder sonstigen Rechtsgütern, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden durch ausgeschlossene, gefährliche oder nicht offengelegte Gegenstände, Stoffe oder Verunreinigungen. Eine Haftung besteht nur, soweit die Pflichtverletzung für den jeweiligen Schaden oder zusätzlichen Aufwand ursächlich war.

(6) Wird Washy wegen eines solchen, vom Kunden schuldhaft verursachten Schadens berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde Washy im Umfang seiner Verantwortlichkeit von dem Anspruch und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Washy informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und gibt ihm Gelegenheit, an der Abwehr des Anspruchs mitzuwirken.

§ 8 Hochwertige Textilien, Paare, Sets und mehrteilige Stücke

(1) Textilien mit einem voraussichtlichen Wiederbeschaffungswert von mehr als 500 Euro müssen vor der Abholung unter Angabe der Art des Textils und seines geschätzten Werts bei Washy angemeldet werden. Die Wertgrenze gilt je Einzelstück sowie je zusammengehörigem Paar, Set oder mehrteiliger Einheit.

(2) Washy kann geeignete Nachweise zum Wert, Alter und Zustand des Textils verlangen. Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn Washy die Annahme zuvor ausdrücklich bestätigt hat. Ein Anspruch auf Annahme oder Bearbeitung besteht auch im Rahmen eines Abonnements nicht.

(3) Washy kann die Annahme im Einzelfall von einer besonderen Verpackung oder besonderen Transport-, Übergabe- oder Bearbeitungsbedingungen abhängig machen. Etwaige Anforderungen und Zusatzkosten werden dem Kunden vor der verbindlichen Annahme mitgeteilt und gelten nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt.

(4) Zusammengehörige Paare, Sets und mehrteilige Kleidungsstücke sind vollständig und für Washy erkennbar als zusammengehörige Einheit zu übergeben.

(5) Die Wertgrenze von 500 Euro dient ausschließlich der vorherigen Anmeldung und Annahmeprüfung. Sie stellt keine Begrenzung der gesetzlichen Haftung dar. Bei Verlust oder Beschädigung eines Teils wird im Rahmen der gesetzlichen Haftung auch eine dadurch verursachte Wertminderung der verbleibenden Teile berücksichtigt.

§ 9 Kundenkonto, Registrierung und Zugangsdaten

(1) Einzelbestellungen können ohne Kundenkonto als Gast vorgenommen werden. Für Einzelbestellungen kann der Kunde optional ein Kundenkonto einrichten. Für den Abschluss und die Verwaltung eines Abonnements ist ein Kundenkonto erforderlich.

(2) Bei der Registrierung hat der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse sowie vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Lieferadresse, Kontaktdaten oder sonstiger für die Vertragsabwicklung erforderlicher Angaben hat er unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren oder Washy mitzuteilen.

(3) Der Zugang zum Kundenkonto erfolgt ohne dauerhaftes Passwort über einen an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandten, zeitlich begrenzt gültigen Anmeldelink oder Bestätigungscode. Der Kunde hat den Zugang zu seinem E-Mail-Konto, Anmeldelinks und Bestätigungscodes vor dem Zugriff Dritter zu schützen und darf diese nicht an Dritte weitergeben.

(4) Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs oder einer missbräuchlichen Nutzung des Kundenkontos, hat der Kunde Washy unverzüglich unter info@washy-service.de zu informieren.

(5) Washy darf den Zugang zu einem Kundenkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, einen unbefugten Zugriff, Zahlungsbetrug oder einen erheblichen Verstoß gegen vertragliche Pflichten bestehen. Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß und die Dauer des Sperrgrundes zu beschränken. Washy informiert den Kunden über die Sperrung und deren Grund, soweit dem keine Sicherheitsgründe oder gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.

(6) Bereits geschlossene Verträge und offene Zahlungsverpflichtungen bleiben von einer Sperrung unberührt. Die Möglichkeit, ein bestehendes Abonnement nach den dafür geltenden Bestimmungen und über die gesetzlich vorgesehene Online-Kündigungsmöglichkeit zu kündigen, bleibt auch bei einem gesperrten Kundenkonto bestehen.

(7) Der Kunde kann die Schließung seines Kundenkontos über die hierfür vorgesehene Funktion oder per E-Mail an info@washy-service.de verlangen. Die Schließung des Kundenkontos beendet ein bestehendes Abonnement nicht automatisch. Das Abonnement muss nach den hierfür geltenden Bestimmungen gesondert gekündigt werden.

(8) Soweit das Kundenkonto zur Abwicklung eines laufenden Abonnements oder einer offenen Bestellung erforderlich ist, kann es erst nach deren Beendigung beziehungsweise Abwicklung vollständig geschlossen werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die zulässige weitere Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten bleiben unberührt.

§ 10 Vertragsschluss, Vertragssprache und Speicherung

(1) Der Kunde wählt im Buchungssystem eine Einzelbestellung oder einen angebotenen Abonnementtarif sowie die hierfür erforderlichen Bestellangaben aus. Bei Einzelbestellungen wählt er insbesondere die gewünschte Leistung, die Abhol- und Lieferadresse und ein verfügbares Abholfenster. Vor Abgabe der Bestellung werden ihm die wesentlichen Merkmale der ausgewählten Leistung, der Gesamtpreis, mögliche Zusatzkosten, die akzeptierten Zahlungsmittel und etwaige Liefergebietsbeschränkungen angezeigt.

(2) Bei einem Abonnement werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung zusätzlich der gewählte Tarif, die enthaltenen Leistungen und Mengen, der Preis je Abrechnungszeitraum, der Abrechnungszeitraum, eine etwaige Mindestlaufzeit, die Bedingungen einer Vertragsverlängerung sowie die Kündigungsbedingungen angezeigt.

(3) Der Kunde kann seine Angaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und berichtigen. Durch Betätigung der mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschrifteten Schaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des ausgewählten Vertrags ab.

(4) Washy bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftrags- oder Abonnementbestätigung bezeichnet wird.

(5) Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder bei einem Abonnement eine ausdrückliche Abonnementbestätigung von Washy zugeht.

(6) Liegen die vom Kunden angegebene Abhol- und Lieferadresse innerhalb des nach § 15 Abs. 1 freigeschalteten Liefergebiets, übermittelt Washy die Auftrags- oder Abonnementbestätigung unmittelbar nach Abgabe der Bestellung automatisiert.

(7) Ist die vom Kunden angegebene Abhol- oder Lieferadresse eine Prüfadresse nach § 15 Abs. 2, erklärt Washy innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Bestellung die Annahme durch Übermittlung der Auftrags- oder Abonnementbestätigung oder die Ablehnung der Bestellung.

(8) Der Kunde ist an sein Angebot für eine Prüfadresse bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 7 gebunden. Mit Ablauf der Frist nach Absatz 7 erlischt das Angebot.

(9) Lehnt Washy eine Bestellung ab, informiert Washy den Kunden unverzüglich. Die Erstattung bereits belasteter Beträge richtet sich nach § 12.

(10) Vertragssprache ist Deutsch.

(11) Die Bestelldaten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die weiteren Vertragsinformationen können vom Kunden vor Abgabe der Bestellung abgerufen und gespeichert werden. Die für den Vertrag maßgeblichen Informationen werden dem Kunden mit der Auftrags- oder Abonnementbestätigung per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.

(12) Washy speichert die für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erforderlichen Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs-, Datenschutz- und Nachweispflichten. Die Schließung eines Kundenkontos führt nicht zur Löschung von Unterlagen, die Washy aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiterhin aufbewahren darf oder muss. Ein dauerhafter Online-Abruf sämtlicher Vertragsunterlagen über das Kundenkonto wird nicht geschuldet.

§ 11 Preise und Zusatzkosten

(1) Für Einzelbestellungen und Abonnements gelten die Preise, die dem Kunden im Buchungssystem unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt werden. Sämtliche Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer sowie alle für die gebuchte Leistung unvermeidbaren Preisbestandteile.

(2) Bei einem Abonnement werden dem Kunden der Preis je Abrechnungszeitraum sowie die darin enthaltenen Leistungen und Mengen vor Abschluss des Abonnements angezeigt. Nicht im ausgewählten Tarif enthaltene Leistungen werden zusätzlich nach den bei ihrer Buchung angezeigten Preisen berechnet.

(3) Der Mindestbestellwert für Einzelbestellungen beträgt 15,90 Euro. Maßgeblich ist der Gesamtwert der gebuchten Reinigungs- und Bearbeitungsleistungen. Das rückerstattbare Beutelpfand wird bei der Berechnung des Mindestbestellwerts nicht berücksichtigt. Auf die Inanspruchnahme der im Abonnement enthaltenen Leistungen findet der Mindestbestellwert keine erneute Anwendung.

(4) Bei einer Einzelbestellung und Leistungen innerhalb eines Abonnements mit einem Bestellwert von weniger als 30,00 Euro wird eine Servicegebühr von 4,90 Euro erhoben. Ab einem Bestellwert von 30,00 Euro entfällt diese Servicegebühr. Eine anfallende Servicegebühr wird dem Kunden vor Abgabe der jeweiligen Bestellung gesondert angezeigt.

(5) Soweit bei der Bestellung oder in den Bedingungen des ausgewählten Abonnementtarifs nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, umfasst der vereinbarte Preis die Abholung, den Transport zum Partnerbetrieb, die gebuchte Bearbeitung, den Rücktransport und die Rücklieferung der Textilien.

(6) Die Preise gelten je der im Buchungssystem angegebenen Abrechnungseinheit, insbesondere je Beutel, Stück, Bestellung oder Abrechnungszeitraum. Wird eine Leistung nach Gewicht angeboten, wird der maßgebliche Preis je Kilogramm vor der Bestellung angezeigt.

(7) Zusatzkosten, insbesondere für Sonderbehandlungen, zusätzliche Buchungseinheiten, die Umsortierung falsch gebuchter Textilien, eine erneute Anfahrt oder eine unbearbeitete Rückgabe, werden nur berechnet, wenn sie dem Kunden vor der Bestellung transparent angezeigt oder nachträglich ausdrücklich mit ihm vereinbart wurden. Ergibt die fachliche Prüfung bei einem einzelnen Textil einen höheren Bearbeitungsaufwand, wird eine abweichende Bearbeitung nur nach vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden durchgeführt.

(8) Das Pfand für einen Washy-Beutel beträgt 5,00 Euro je überlassenem Beutel und wird als rückerstattbare Sicherheit gesondert neben dem Gesamtpreis ausgewiesen.

(9) Preisänderungen bei Einzelbestellungen gelten ausschließlich für zukünftige Bestellungen und haben keinen Einfluss auf bereits geschlossene Verträge. Für Preisänderungen bei laufenden Abonnements gelten ausschließlich die hierfür in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Voraussetzungen.

§ 12 Zahlung und Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlung erfolgt online an Washy mit einem im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmittel. Der hierfür verwendete Zahlungsdienstleister ist die Stripe Payments Europe, Limited.

(2) Bei einer Einzelbestellung für eine Adresse innerhalb des nach § 15 Abs. 1 freigeschalteten Liefergebiets wird der angezeigte Betrag mit Abgabe der Bestellung zur Zahlung belastet.

(3) Bei einer Einzelbestellung und bei einem Abonnement für eine Prüfadresse nach § 15 Abs. 2 wird der angezeigte Betrag mit Zugang der Auftrags- oder Abonnementbestätigung fällig. Washy übermittelt dem Kunden mit der Auftrags- oder Abonnementbestätigung einen Zahlungslink und belastet das Zahlungsmittel frühestens mit deren Zugang.

(4) Geht der nach Absatz 3 fällige Betrag nicht bis zum Ablauf von zwölf Stunden vor Beginn des bestätigten Abholfensters bei Washy ein, kann Washy in Textform vom Vertrag zurücktreten. Tritt Washy aus diesem Grund zurück, schuldet der Kunde keine Stornierungs- oder Anfahrtspauschale nach § 22.

(5) Bei einem Abonnement für eine Adresse innerhalb des nach § 15 Abs. 1 freigeschalteten Liefergebiets wird der Preis für den ersten Abrechnungszeitraum mit Abschluss des Abonnements fällig. Der Preis für jeden weiteren Abrechnungszeitraum wird jeweils zu dessen Beginn über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel belastet. Verschiebt sich der Beginn eines Abrechnungszeitraums durch eine Pausierung nach § 14, verschiebt sich auch die Belastung entsprechend. Ein bereits für den pausierten Zeitraum eingezogener Betrag wird auf den nach der Pause beginnenden Abrechnungszeitraum angerechnet; eine erneute Belastung für diesen Zeitraum erfolgt nicht. Der Kunde hat sein hinterlegtes Zahlungsmittel aktuell zu halten.

(6) Eingesetzte Partnerbetriebe haben gegenüber dem Kunden keinen eigenen Zahlungsanspruch. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen ausschließlich an Washy oder an einen von Washy eingesetzten Zahlungsdienstleister.

(7) Nachträgliche Zusatzbeträge dürfen nur belastet werden, wenn der Kunde den zugrunde liegenden Zusatzkosten ausdrücklich zugestimmt hat. Solche Beträge werden mit Zugang der entsprechenden Abrechnung fällig.

(8) Nimmt Washy eine Bestellung oder ein Abonnement nicht an oder ist ein bereits bezahlter Betrag aus einem anderen Grund zu erstatten, erfolgt die Erstattung grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Ist dies technisch nicht möglich, erfolgt die Erstattung nach Abstimmung mit dem Kunden auf einem anderen geeigneten Weg. Eine bloße Zahlungsautorisierung wird aufgehoben.

(9) Schlägt eine Zahlung in den Fällen der Absätze 2 und 5 fehl oder wird sie zurückgebucht, informiert Washy den Kunden und kann ihn zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Washy darf noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen, wenn der Kunde die Nichtzahlung zu vertreten hat und die gesetzte Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Das Recht zur Kündigung des Abonnements aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen über Abonnements.

(10) Hat der Kunde eine fehlgeschlagene Zahlung oder Rückbuchung zu vertreten, kann Washy Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(11) Die Änderung oder der Widerruf einer Zahlungsautorisierung beendet ein bestehendes Abonnement nicht. Für dessen Beendigung gelten die vereinbarten Kündigungsbestimmungen.

§ 13 Abonnements, Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung

(1) Washy bietet die im Buchungssystem als Abonnement gekennzeichneten Tarife an. Für den Abschluss und die Verwaltung eines Abonnements ist ein Kundenkonto erforderlich. Der gewählte Leistungs- und Abrechnungsrhythmus, der Tarifumfang, die enthaltenen Leistungen und Mengen sowie der Preis je Abrechnungszeitraum werden vor Vertragsschluss angezeigt und dem Kunden mit der Abonnementbestätigung übermittelt. Nicht enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Die Pausierung des Abonnements richtet sich nach § 14.

(2) Das Abonnement beginnt zu dem in der Abonnementbestätigung genannten Zeitpunkt. Es läuft auf unbestimmte Zeit und hat eine Mindestlaufzeit von einer Woche. Es kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit. Eine Pausierung verschiebt weder das Ende der Mindestlaufzeit noch den Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung wirksam wird.

(3) Die Kündigung kann über die Kündigungsschaltfläche auf der Website, über das Kundenkonto oder in Textform, insbesondere per E-Mail an info@washy-service.de, erklärt werden. Washy bestätigt den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich elektronisch. Eine Kündigung ist auch während einer Pause möglich. Bereits bestätigte Einzelaufträge werden durch die Kündigung nicht automatisch storniert.

(4) Washy kann den Abonnementpreis für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Reinigungs-, Personal-, Energie-, Transport- oder gesetzlich veranlassten Kosten nach Vertragsschluss verändern. Die Anpassung ist auf die tatsächliche Kostenveränderung begrenzt; Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt. Washy informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform über Anlass und Höhe der Änderung. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde das Abonnement bis zu deren Wirksamwerden außerordentlich kündigen. Während einer Pause wird kein Entgelt berechnet; ein neuer Preis gilt frühestens für einen nach der Pause beginnenden Abrechnungszeitraum.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Beendigung des Abonnements berührt bereits entstandene Ansprüche und die Abwicklung bereits übernommener Textilien nicht. Noch vorhandene Washy-Beutel sind nach § 5 zurückzugeben.

§ 14 Pausierung des Abonnements

(1) Der Kunde kann den jeweils nächsten Leistungs- und Abrechnungszeitraum seines Abonnements pausieren. Die Pausierung muss Washy spätestens 48 Stunden vor Beginn dieses Zeitraums über das Kundenkonto, das Buchungssystem oder per E-Mail an info@washy-service.de zugehen. Ein bereits begonnener Zeitraum kann nicht nachträglich pausiert werden.

(2) Während der Pause werden keine im Abonnement enthaltenen Leistungen erbracht und kein Entgelt für den pausierten Zeitraum berechnet. Die Pause dauert genau einen Zeitraum des vereinbarten Abonnementrhythmus. Bei einem Zweiwochenrhythmus verschieben sich der nächste Leistungs- und Abrechnungszeitraum sowie alle folgenden Zeiträume beispielsweise um zwei Wochen.

(3) Nach Ablauf der Pause läuft das Abonnement automatisch zu den vereinbarten Bedingungen weiter. Der Kunde kann vor jedem folgenden Zeitraum erneut eine Pause nach Absatz 1 erklären. Eine Begrenzung der Anzahl von Pausen besteht nicht.

(4) Hat Washy das Entgelt für einen wirksam pausierten Zeitraum bereits eingezogen, wird die Zahlung auf den nach der Pause beginnenden Zeitraum angerechnet; für diesen erfolgt keine erneute Belastung. Washy bestätigt dem Kunden die Pause und den neuen Beginn des nächsten Leistungs- und Abrechnungszeitraums in Textform.

(5) Die Pausierung beendet das Abonnement nicht. Der Kunde kann es auch während einer Pause nach den vereinbarten Bedingungen kündigen. Endet das Abonnement, bevor ein bereits bezahlter, verschobener Zeitraum beginnt, erstattet Washy das hierfür gezahlte Entgelt. Gesondert gebuchte Einzelaufträge bleiben von der Pause unberührt.

(6) Die Pausierung erfasst ausschließlich die Leistungen aus dem Abonnement; gesondert gebuchte Einzelaufträge bleiben unberührt. Für den pausierten Abholtermin fällt keine Pauschale nach § 21 an.

(7) Die Pausierung verlängert die Mindestlaufzeit nicht. Kündigt der Kunde während einer Pausierung, endet das Abonnement mit Ablauf der Pausierung; für diesen Zeitraum entsteht kein Entgelt.

§ 15 Liefergebiet und Verfügbarkeit

(1) Washy erbringt die Abhol- und Rücklieferleistungen innerhalb der im Buchungssystem freigeschalteten Liefergebiete sowie nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 an Prüfadressen. Maßgeblich ist die Prüfung der angegebenen Adresse während des Buchungsvorgangs.

(2) Prüfadresse ist eine Abhol- oder Lieferadresse, die außerhalb des nach Absatz 1 freigeschalteten Liefergebiets liegt und für die das Buchungssystem eine Bestellung unter dem Vorbehalt der Annahme durch Washy zulässt.

(3) Washy weist den Kunden vor Abgabe einer Bestellung für eine Prüfadresse im Buchungssystem darauf hin, dass die Bestellung unter dem Vorbehalt der Annahme durch Washy steht, dass Washy innerhalb der Frist nach § 10 Abs. 7 über die Annahme entscheidet und dass eine Belastung des Zahlungsmittels erst mit Zugang der Auftrags- oder Abonnementbestätigung erfolgt.

(4) Für Prüfadressen stellt Washy im Buchungssystem ausschließlich Abholfenster zur Auswahl, die frühestens 72 Stunden nach Abgabe der Bestellung beginnen.

(5) Buchungen sind nur innerhalb der verfügbaren Zeitfenster und Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zeitfenster besteht erst mit dessen Bestätigung durch Washy.

(6) Änderungen des Liefergebiets oder der verfügbaren Zeitfenster gelten grundsätzlich nur für zukünftige Einzelbestellungen. Kann Washy ein laufendes Abonnement aufgrund einer dauerhaften Änderung des Liefergebiets nicht mehr erfüllen, kann der Kunde das Abonnement außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Beträge für nicht mehr erbringbare Leistungen werden anteilig erstattet.

(7) Verlegt der Kunde seine Abhol- oder Lieferadresse in ein nicht von Washy bedientes Gebiet, kann das Abonnement nach den vereinbarten Kündigungsbedingungen beendet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 16 Abholung, Kennzeichnung und persönliche Übergabe

(1) Der Kunde wählt bei der Bestellung ein verfügbares Abholfenster aus. Dies gilt auch für jede Abholung innerhalb eines Abonnements. Die Abholung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Übergabe des verschlossenen Washy-Beutels am Hauseingang der angegebenen Abholadresse an einen Mitarbeiter von Washy oder einen beauftragten Transportdienstleister. Ein Anspruch auf Abholung aus der Wohnung oder einer bestimmten Etage besteht nicht.

(2) Bei der Abholung wird der Beutel ausschließlich äußerlich auf ordnungsgemäßen Verschluss und erkennbare Beschädigungen geprüft. Washy öffnet den Beutel bei der Abholung nicht. Eine fehlende oder beschädigte Plombe hat der Kunde Washy vor der Übergabe mitzuteilen. Ist der Beutel nicht ordnungsgemäß verschlossen oder äußerlich erheblich beschädigt, darf die Übernahme abgelehnt werden.

(3) Zur Zuordnung werden die Bestellnummer sowie die pseudonymisierten Beutel- und Verschlusskennungen erfasst. Die Übernahme des Beutels stellt keine Bestätigung seines konkreten Inhalts, der Anzahl, des Zustands oder des Werts der darin befindlichen Textilien dar.

(4) Bei persönlicher Übergabe beginnt die Obhut von Washy mit der körperlichen Übernahme des Beutels durch den Mitarbeiter oder beauftragten Transportdienstleister.

§ 17 Kontaktlose Abholung und Rücklieferung

(1) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die Abholung, die Rücklieferung oder beide Vorgänge kontaktlos erfolgen. Der Kunde muss hierfür einen konkreten, von außen zugänglichen und möglichst geschützten Ablageort am Hauseingang der angegebenen Adresse benennen. Washy ist nicht verpflichtet, das Gebäude zu betreten oder den Beutel an einer Wohnungstür oder in einer bestimmten Etage abzuholen oder abzustellen. Der Kunde kann zur Beschreibung des Ablageorts freiwillig ein Foto im Buchungs- oder Kundenkontosystem hinterlegen. Das Foto muss den Ablageort eindeutig erkennen lassen. Der Kunde darf nur einen Ort abbilden und als Ablageort bestimmen, zu dessen Nutzung er berechtigt ist. Personen, fremde Wohnbereiche, Kennzeichen, Namensschilder und sonstige für die Ablage nicht erforderliche Informationen sollen nicht abgebildet werden. Washy darf das Foto den mit der Abholung oder Rücklieferung beauftragten Personen zugänglich machen.

(2) Eine Ablageweisung gilt grundsätzlich nur für den jeweiligen Auftrag. Bei einem Abonnement gilt sie für weitere Abholungen oder Rücklieferungen nur, wenn der Kunde sie ausdrücklich als dauerhafte Weisung hinterlegt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Ablageort zugänglich ist und seine Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Einen offensichtlich unsicheren, ungeeigneten oder unzugänglichen Ablageort muss Washy nicht nutzen.

(3) Bei einer kontaktlosen Abholung bleibt der Beutel bis zu seiner tatsächlichen Übernahme durch Washy in der Obhut des Kunden. Bei einer kontaktlosen Rücklieferung gilt die Übergabe als erfolgt, sobald Washy den verschlossenen Beutel ordnungsgemäß am vereinbarten Ablageort abgestellt hat. Das Risiko eines anschließenden Verlusts oder einer anschließenden Beschädigung trägt der Kunde. Washy bleibt für eine fehlerhafte Ablage und für Schäden verantwortlich, die Washy zu vertreten hat.

(4) Washy darf die ordnungsgemäße Abholung oder Ablage durch ein Foto des verschlossenen Beutels und des Ablageorts dokumentieren. Der Inhalt des Beutels wird nicht fotografiert. Weitere Informationen zur Verarbeitung und Speicherdauer enthält die Datenschutzerklärung.

(5) Der Kunde kann eine Ablageweisung bis zum Beginn des bestätigten Abhol- oder Rücklieferzeitfensters ändern oder widerrufen. Spätere Änderungen werden berücksichtigt, soweit dies betrieblich noch möglich ist.

§ 18 Prüfung, Inhaltsfeststellung, Ablehnung und Aussonderung

(1) Washy öffnet den Beutel bei der Abholung nicht. Vor Beginn der Bearbeitung darf der eingesetzte Partnerbetrieb den Beutel öffnen und den Inhalt insbesondere auf Gewicht, Pflegekennzeichnung, erkennbare Beschaffenheit und Eignung für die gebuchte Leistung prüfen.

(2) Der Partnerbetrieb darf den Beutel vor Beginn der Bearbeitung wiegen, ist jedoch nicht verpflichtet, jeden Beutel zu wiegen. Bei einer Überschreitung der in § 4 festgelegten Gewichtsgrenze darf die Bearbeitung bis zur Klärung ausgesetzt werden. Für die weitere Bearbeitung und Abrechnung gilt § 4. Eine gesonderte Wiegegebühr wird nicht erhoben.

(3) Textilien, die für die gebuchte Leistung ungeeignet oder nach § 6 ausgeschlossen sind, dürfen ausgesondert und unbearbeitet zurückgegeben werden.

(4) Wurde ein einzeln abzurechnendes Textil einer unzutreffenden Leistungskategorie zugeordnet, kann Washy dem Kunden eine Bearbeitung nach der zutreffenden Leistungskategorie anbieten. Stimmt der Kunde zu, werden hierfür ein Umsortierungsentgelt von 2,90 Euro sowie der Preis der zutreffenden Leistung berechnet. Ohne Zustimmung wird das Textil unbearbeitet zurückgegeben.

(5) Geht von dem Inhalt eine Gefahr für Personen, andere Textilien, Transportmittel oder Betriebseinrichtungen aus oder ist die Bearbeitung des gesamten Auftrags unzumutbar, darf Washy den Auftrag vollständig ablehnen. Für die unbearbeitete Rückgabe wird eine Pauschale von 9,90 Euro erhoben, wenn der Kunde den Ablehnungsgrund zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Washy keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Gefährliche Inhalte werden nur zurücktransportiert, soweit dies rechtlich zulässig und ohne unvertretbares Risiko möglich ist.

(6) Festgestellte Abweichungen dürfen in dem für die Auftragsabwicklung und Nachweisführung erforderlichen Umfang dokumentiert werden. Ein Gewichtsnachweis kann insbesondere die Gewichtsanzeige und den verschlossenen oder gekennzeichneten Beutel zeigen. Die Dokumentation erfolgt möglichst unter Verwendung der pseudonymisierten Auftrags- und Beutelkennung. Weitere Angaben zur Verarbeitung und Speicherdauer enthält die Datenschutzerklärung.

(7) Einzeln abgerechnete und nach § 8 angemeldete hochwertige Textilien werden in geeigneter Form erfasst. Für Mixwäsche wird keine vollständige Stück- oder Inhaltsliste erstellt, sofern dies nicht ausdrücklich als zusätzliche Leistung vereinbart wurde.

§ 19 Bearbeitungs- und Rücklieferzeiten

(1) Die voraussichtliche Bearbeitungs- und Rücklieferzeit für Mixwäsche beträgt grundsätzlich etwa 72 Stunden ab ordnungsgemäßer Übergabe. Maßgeblich sind die bei der Bestellung angezeigte Bearbeitungszeit und das von Washy bestätigte Rücklieferfenster.

(2) Für Hemden, Nassreinigung, Trockenreinigung und sonstige angebotene Leistungen gelten die jeweils bei der Bestellung angezeigten Bearbeitungszeiten. Diese können insbesondere bei einer Trockenreinigung oder fachlich erforderlichen Sonderbehandlung länger als 72 Stunden sein. Für Leistungen innerhalb eines Abonnements gelten dieselben Bearbeitungszeiten wie für entsprechende Einzelbestellungen.

(3) Die angezeigte Bearbeitungszeit setzt voraus, dass die Textilien für die gebuchte Leistung geeignet sind und nach der fachlichen Prüfung angenommen werden können. Erforderliche Rückfragen, eine notwendige Zustimmung zu einer abweichenden Bearbeitung oder eine fehlende Mitwirkung des Kunden können die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.

(4) Washy informiert den Kunden unverzüglich über eine absehbare wesentliche Verzögerung und teilt ihm nach Möglichkeit ein neues Rücklieferfenster mit. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen einer Verzögerung bleiben unberührt.

§ 20 Betriebsstörungen, Verzögerungen und Absage durch Washy

(1) Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen, insbesondere beim Ausfall eines Fahrzeugs oder Partnerbetriebs, bei technischen Störungen, erheblichen Wetterbeeinträchtigungen oder behördlichen Maßnahmen, kann es zu Verzögerungen oder zur Verlegung eines Abhol- oder Rückliefertermins kommen.

(2) Washy informiert den Kunden unverzüglich über eine absehbare wesentliche Störung und bietet nach Möglichkeit einen zumutbaren Ersatztermin an.

(3) Kann eine vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, erstattet Washy die hierfür bereits geleistete Zahlung. Bei einer im Abonnement enthaltenen Leistung wird das hierfür eingesetzte Kontingent wieder gutgeschrieben oder, wenn dies nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar ist, der entsprechende Betrag anteilig erstattet. Kann Washy wesentliche Leistungen eines Abonnements dauerhaft nicht mehr erbringen, kann der Kunde das Abonnement außerordentlich kündigen.

(4) Bereits übernommene Textilien werden bis zu ihrer Rückgabe sorgfältig aufbewahrt und so bald wie möglich an den Kunden zurückgeführt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere wegen Verzögerung, Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 21 Nichterreichbarkeit, erneute Anfahrt und nicht zustellbare Wäsche

(1) Der Kunde muss während des bestätigten Abhol- oder Rücklieferzeitfensters unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sein und die persönliche Übergabe ermöglichen, sofern keine kontaktlose Übergabe vereinbart wurde.

(2) Wird der Kunde am vereinbarten Ort nicht angetroffen, versucht Washy, ihn über die angegebenen Kontaktdaten zu erreichen. Der Fahrer wartet ab Beginn dieses Kontaktversuchs drei Minuten. Der erfolglose Abhol- oder Zustellversuch darf dokumentiert werden.

(3) Hat der Kunde einen erfolglosen Abholversuch zu vertreten, kann Washy für die erneute Anfahrt eine Anfahrtspauschale von 7,90 Euro berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Washy keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(4) Hat der Kunde einen erfolglosen Zustellversuch zu vertreten, kann Washy für jeden weiteren Zustellversuch eine Anfahrtspauschale berechnen. Die Anfahrtspauschale beträgt 7,90 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Washy keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(5) Die Anfahrtspauschale nach Absatz 4 entfällt, wenn der Kunde innerhalb von zwölf Stunden nach dem erfolglosen Zustellversuch einen Ablageort nach § 17 hinterlegt und die Zustellung dort erfolgt.

(6) Die Anfahrtspauschalen nach den Absätzen 3 und 4 entfallen, wenn der Kunde die erfolglose Übergabe nicht zu vertreten hat oder Washy das bestätigte Zeitfenster wesentlich verfehlt hat, ohne dass der Kunde einem abweichenden Termin zugestimmt hat.

(7) Ein erfolgloser Abholversuch verbraucht keine im Abonnement enthaltene Reinigungsleistung. Nach einem erfolglosen Zustellversuch bewahrt Washy die Textilien sorgfältig auf und stimmt die weitere Rücklieferung mit dem Kunden ab. Ergänzend gilt § 28.

§ 22 Stornierung durch den Kunden

(1) Washy räumt dem Kunden zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Stornierungsrecht für einzelne Aufträge ein. Die Stornierung kann über das Buchungssystem oder per E-Mail an info@washy-service.de erklärt werden. Bei einem Abonnement betrifft die Stornierung nur den jeweiligen Auftrag und beendet nicht das Abonnement. Für die Pausierung eines Abonnements gilt § 14 entsprechend.

(2) Der Kunde kann einen Auftrag bis 24 Stunden vor Beginn des bestätigten Abholfensters kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

(3) Bei einer späteren, vom Kunden zu vertretenden Stornierung kann Washy eine Stornierungspauschale von 4,90 Euro berechnen. Hat die Anfahrt zum Zeitpunkt der Stornierung bereits begonnen, kann Washy stattdessen eine Anfahrtspauschale von 7,90 Euro berechnen. Beide Pauschalen werden nicht nebeneinander erhoben.

(4) Nach Abholung der Textilien ist eine Stornierung nur möglich, wenn die Bearbeitung noch nicht begonnen hat und der Auftrag betrieblich noch gestoppt werden kann. Für die Rückführung der unbearbeiteten Textilien kann Washy eine Rücktransportpauschale von 7,90 Euro berechnen. Hat die Bearbeitung bereits begonnen, besteht kein vertragliches Stornierungsrecht mehr.

(5) Dem Kunden bleibt hinsichtlich der Pauschalen nach den Absätzen 3 und 4 der Nachweis gestattet, dass Washy keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(6) Sagt Washy einen Auftrag endgültig ab, ohne die vereinbarte Leistung zu erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Bei einer Abo-Leistung gelten die Regelungen über die Nichterbringung von Leistungen. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Mängel- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 23 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Washy stellt dem Kunden außerdem das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

(2) Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von dem freiwilligen Stornierungsrecht nach § 22 und wird durch dieses nicht eingeschränkt. Bei einem Abonnement sind außerdem das gesetzliche Widerrufsrecht und die vertragliche Kündigung des Abonnements voneinander zu unterscheiden.

(3) Soll Washy auf Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, muss der Kunde dies ausdrücklich verlangen. Die bloße Auswahl eines innerhalb der Widerrufsfrist liegenden Abholtermins genügt hierfür nicht.

(4) Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem Washy auf sein ausdrückliches Verlangen bereits mit der Leistung begonnen hat, kann Washy unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Kunde dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

(6) Bei einem Abonnement gilt die Erbringung einer einzelnen darin enthaltenen Leistung nicht als vollständige Erfüllung des gesamten Abonnementvertrags.

§ 24 Bearbeitungsergebnis und materialbedingte Risiken

(1) Washy lässt die Textilien fachgerecht entsprechend der gebuchten Leistung und der vorhandenen Pflegekennzeichnung bearbeiten.

(2) Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken oder Gebrauchsspuren wird nicht geschuldet, sofern ein bestimmtes Bearbeitungsergebnis nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Von einer weiteren Fleckenbehandlung kann insbesondere abgesehen werden, wenn diese das Textil voraussichtlich beschädigen würde.

(3) Trotz fachgerechter Bearbeitung können Veränderungen auftreten, die auf verdeckten Material- oder Herstellungsfehlern, mangelnder Farbechtheit, altersbedingtem Verschleiß oder bereits bestehenden Vorschäden beruhen. Dies kann insbesondere Farben, Form, Maße, Knöpfe, Reißverschlüsse, Aufdrucke, Beschichtungen und Applikationen betreffen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit Washy oder ein eingesetzter Partnerbetrieb die Veränderung zu vertreten hat.

(4) Wird vor der Bearbeitung ein besonderes Beschädigungsrisiko erkannt, kann Washy dem Kunden eine abweichende Bearbeitung vorschlagen oder das betroffene Textil unbearbeitet zurückgeben. Eine Bearbeitung trotz des erkannten Risikos erfolgt nur nach konkreter Information und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung befreit Washy nicht von der Verantwortung für eine nicht fachgerechte Bearbeitung.

§ 25 Sonderbehandlungen und Allergiehinweise

(1) Soweit im Buchungssystem angeboten, kann der Kunde besondere Bearbeitungswünsche auswählen. Hierzu gehört insbesondere eine Fleckensonderbehandlung, die gefaltete Rückgabe von Hemden, die Verwendung eines Sensitiv-Waschmittels oder der Verzicht auf Weichspüler.

(2) Eine Sonderbehandlung wird nur geschuldet, wenn sie bei der Bestellung ausgewählt oder nachträglich ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einem Abonnement ist sie nur dann im Abonnementpreis enthalten, wenn dies beim ausgewählten Tarif ausdrücklich angegeben ist. Anderenfalls wird der vor der Auswahl angezeigte Aufpreis berechnet. Washy gibt die vereinbarte Bearbeitungsanweisung an den eingesetzten Partnerbetrieb weiter.

(3) Washy erbringt keine medizinische Beratung und übernimmt keine Garantie dafür, dass Textilien nach der Bearbeitung vollständig frei von Allergenen, Duftstoffen oder sonstigen Rückständen sind oder dass gesundheitliche Reaktionen ausgeschlossen sind.

(4) Ist die gewünschte Sonderbehandlung aufgrund der Pflegekennzeichnung oder Beschaffenheit des Textils nicht fachgerecht durchführbar, kann Washy sie ablehnen und dem Kunden eine geeignete andere Bearbeitung anbieten. Ein hierfür anfallender Mehrpreis wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechnet.

§ 26 Reklamationen, Nacherfüllung und gesetzliche Mängelrechte

(1) Washy ist Ansprechpartner für sämtliche Reklamationen des Kunden. Reklamationen sollen unter Angabe der Bestellnummer, des betroffenen Textils und einer Beschreibung des Mangels an info@washy-service.de gerichtet werden. Soweit möglich und zumutbar, soll der Kunde aussagekräftige Fotos beifügen.

(2) Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen und das betroffene Textil bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahren. Eine erneute Reinigung, Reparatur oder sonstige Veränderung durch den Kunden oder einen Dritten sollte vor der Prüfung unterbleiben, soweit dies zumutbar ist und dadurch keine weiteren Schäden drohen.

(3) Washy prüft die Reklamation und darf hierzu den eingesetzten Partnerbetrieb einbeziehen. Der Kunde hat Washy eine Untersuchung des betroffenen Textils zu ermöglichen, soweit dies für die Prüfung erforderlich und ihm zumutbar ist.

(4) Liegt ein behebbarer Mangel vor, erhält Washy Gelegenheit zur Nacherfüllung, insbesondere durch eine fachgerechte Nachreinigung. Eine berechtigte Nacherfüllung erfolgt ohne zusätzliche Kosten und wird nicht erneut auf ein Abonnementkontingent angerechnet. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung unmöglich, fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist oder von Washy berechtigt verweigert wird.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, bleiben unberührt. Eine verspätete Mitteilung oder das Fehlen von Fotos führt nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Ansprüche. Mögliche Auswirkungen auf die Feststellung der Schadensursache bleiben unberührt.

§ 27 Verlust, Beschädigung und Haftung

(1) Washy haftet gegenüber dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Verlust, Beschädigung und sonstige Pflichtverletzungen. Dies gilt auch, wenn Washy Partnerbetriebe oder Transportdienstleister einsetzt. Die interne Klärung mit diesen Unternehmen berührt die Ansprüche des Kunden gegen Washy nicht.

(2) Washy haftet unbeschränkt:

(3) Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Washy nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Absatz 2 bleibt unberührt.

(4) Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung richtet sich die Entschädigung nach dem gesetzlich ersatzfähigen Schaden. Für die Bewertung sind insbesondere Art, Qualität, Alter, Zustand, bisherige Nutzung und die Wiederbeschaffungskosten eines vergleichbaren Textils maßgeblich. Bei Paaren, Sets und mehrteiligen Stücken wird auch eine ersatzfähige Wertminderung der verbleibenden Teile berücksichtigt.

(5) Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Dies gilt insbesondere, wenn unrichtige Angaben, nicht mitgeteilte erkennbare Vorschäden, im Textil verbliebene Gegenstände oder ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten für den Schaden ursächlich waren.

(6) Die Anmeldegrenze von 500 Euro nach § 8 ist keine Haftungsobergrenze. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

(7) Washy macht wegen offener Forderungen aus Einzelbestellungen oder Abonnements kein Unternehmerpfandrecht an den zur Bearbeitung übergebenen Textilien geltend.

§ 28 Aufbewahrung nicht zustellbarer oder nicht abgeholter Wäsche

(1) Können Textilien nicht zurückgegeben werden, weil der Kunde nicht angetroffen wird, nicht erreichbar ist oder keinen neuen Termin vereinbart, versucht Washy mehrfach, ihn über die zuletzt angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.

(2) Washy bewahrt die Textilien ab dem ersten erfolglosen Rücklieferungsversuch drei Kalendertage kostenfrei und mit angemessener Sorgfalt auf. Der Tag des erfolglosen Rücklieferungsversuchs gilt dabei als erster Kalendertag.

(3) Ab dem vierten Kalendertag kann Washy bei einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung Lagerkosten in Höhe von 1,00 Euro je Beutel und angefangenem Kalendertag berechnen, höchstens jedoch 25,00 Euro je Beutel. Der Kunde wird zuvor auf den Beginn und die Höhe der Lagerkosten hingewiesen. Ihm bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Für erneute Anfahrten gilt § 21.

(4) Ermöglicht der Kunde trotz mehrfacher Kontaktversuche keine Rückgabe, fordert Washy ihn letztmalig zur Vereinbarung einer Abholung oder Rücklieferung auf. Die dabei gesetzte letzte Frist beträgt sechs Wochen ab Zugang dieser Aufforderung. Washy weist den Kunden in der Aufforderung auf die möglichen gesetzlichen Folgen des fruchtlosen Fristablaufs hin.

(5) Nach erfolglosem Ablauf der letzten Frist darf Washy ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verfahren. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nicht allein aufgrund des Zeitablaufs und nicht ohne eine gesetzlich erforderliche vorherige Ankündigung.

§ 29 Kommunikation und Kontaktdaten

(1) Washy kann vertragsbezogene Mitteilungen per E-Mail, SMS oder über das Buchungs- beziehungsweise Kundenkontosystem an die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten übermitteln. Hierzu gehören insbesondere Bestell-, Abonnement- und Terminbestätigungen sowie Informationen über Zahlungen, Abholung, Rücklieferung, Rückfragen, Verzögerungen, Preisänderungen und Kündigungen.

(2) Der Kunde hat seine Kontakt- und Adressdaten zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren oder Washy mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die bei einem Abonnement hinterlegte E-Mail-Adresse und Lieferadresse.

(3) Vertragsbezogene Mitteilungen dienen der Durchführung des Vertrags. Werbung wird nur versandt, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

(4) Fragen, Mitteilungen und Reklamationen können an info@washy-service.de gerichtet werden.

§ 30 Datenschutz

(1) Washy verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung und Abwicklung von Einzelbestellungen und Abonnements sowie zur Bereitstellung des Kundenkontos. Nähere Informationen zu den verarbeiteten Daten, den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und den Rechten des Kunden enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

(2) Verarbeitet werden können insbesondere Kunden-, Kontakt-, Adress-, Bestell-, Abonnement-, Zahlungs- und Kündigungsdaten, Daten zur Anmeldung am Kundenkonto, Abhol- und Lieferzeitfenster, Beutel- und Verschlusskennungen sowie Reklamationsdaten. Bei kontaktlosen Übergaben können außerdem Nachweisfotos des verschlossenen Beutels und des vereinbarten Ablageorts angefertigt werden.

(3) Partnerbetriebe erhalten nur die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich über pseudonymisierte Auftrags-, Beutel- und Verschlusskennungen. Von Washy angebrachte und für den Partnerbetrieb sichtbare Kennzeichnungen enthalten keine Namen, Adressen, Kontaktdaten, Kundennummern oder Zahlungsdaten des Kunden.

§ 31 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Washy ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 32 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie dem Kunden durch die Rechtswahl nicht entzogen werden dürfen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung geschlossen werden. Für ein laufendes Abonnement gelten Änderungen nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt oder eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Preisänderungen bei laufenden Abonnements richten sich ausschließlich nach § 13.

Stand: September 2026